Häufige Fragen
Fragen zur neuen Energieeinsparverordnung. (ENEV)
 
     
     
  Wann muss der Energiebedarfsausweis erstellt werden?
    Seit dem Inkrafttreten der neuen EneV 2007 sind die Termine für den Energieausweis geregelt. Für Neubauten egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude sind die Energiebedarfsausweise generell zu erstellen. Folgende Termine regelt die neue EnEV 2007 für folgende Bestandsgebäude: 1. für Wohngebäude mit dem Baujahr vor 1965 gilt der 1.7.2008 2. für Wohngebäude mit dem Baujahr 1965 und jünger gilt der 1.1.2009 und 3. für sämtliche Nichtwohngebäude gilt der Termin 1.7.2009.

Muss der Ausweis nachträglich korrigiert werden, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben?
    Der Ausweis dient insbesondere dem Nutzer als Information über die effiziente Energienutzung eines Gebäudes und beschreibt die tatsächlichen energiebezogenen Merkmale und ist folglich bei Änderungen in der Bauausführung, welche Einfluss auf die energetischen Eigenschaften des Gebäudes haben, entsprechend zu aktualisieren.

Genügt es, den Ausweis erst dann zu erstellen, wenn die Behörde oder der Nutzungsberechtigte ihn verlangen?
    Durch die Energieeinsparverordnung wird bisher kein konkreter Zeitpunkt für die Erstellung des Energiebedarfsausweises definiert. Zwar ist er sowohl der Behörde als auch dem Nutzungsberechtigten erst auf Verlangen vorzulegen. Auf Grund der an die Errichtung geknüpften Verpflichtung ist aber die Fertigstellung des Gebäudes der Zeitpunkt, zu welchem er spätestens vorliegen muss.
Worin liegt der Unterschied zwischen Energiebedarfsausweis und den je nach Landesvorschrift geforderten Wärmeschutznachweisen?
    In den Energiebedarfsausweisen nach Energieeinsparverordnung sind die Berechnungsergebnisse des Wärmeschutznachweises nach ENEV zusammengestellt. Die wesentlichen Ergebnisse sind der Transmissionswärmeverlust und der Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Von der Ermächtigung, die Vorlage des Energiebedarfsausweises zu verlangen, machen die Länder unterschiedlich Gebrauch. So sind in einigen Ländern im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens weitere bautechnische Nachweise, insbesondere auch die für die Ausstellung des Ausweises erforderlichen Berechnungen, zusätzlich vorzulegen. Der Energiebedarfsausweis ist jedoch regelmäßig Bestandteil der landesrechtlich geforderten Nachweise.
Wer darf den Energiebedarfsausweis erstellen?
    Es obliegt den einzelnen Ländern, den Personenkreis zu bestimmen und damit ggf. einzuschränken, welcher zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen berechtigt ist. Die Verordnung selbst enthält hierzu keine Angaben, zumal solche Regelungen auf Grund des Energieeinspargesetzes allein durch die Länder erlassen werden dürfen. Entscheidend ist, dass der Bauherr grundsätzlich zur Erstellung verpflichtet ist. Es ist Sache der Länder den Kreis der berechtigten Personen zu bestimmen. Diese landesrechtliche Vorgabe für die Erstellung des Energiebedarfsausweises ist bindend. Der Energiepass kann von Bausachverständigen ausgestellt werden, die hierfür eine Berechtigung besitzen und eine entsprechende Prüfung z.B. Zusatzqualifikation Energieberater absolviert haben.
Energiepass oder Energiebedarfsausweis nach EnEV?
    Egal ob Vermietung oder Verkauf, der Energiepass Energiepass ist mit dem Inkrafttreten der ENEV für alle Wohngebäude Pflicht und muss jedem Mietvertrag oder Kaufvertrag beiliegen. Darauf aufbauend kann ein Energiekonzept erstellt, um auch Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Investitionen einerseits und Einsparungen andererseits transparent zu machen und letztendlich abzuwägen, bei welchen Investitionen der größte Nutzen entsteht und somit der effizienteste Einsatz der Finanzen ermöglicht wird. Diese und ähnliche Fragen werden aber gerade in Zeiten knapper Energieressourcen für den Nutzer und damit auch für die Vermietung immer wichtiger. Mit der Umsetzung der Energieeinsparverordnung soll der weltweite CO2-Ausstoss beschränkt werden, aber auch Transparenz auf den Immobilienmarkt und der Vermietung geschaffen werden.
Wo werden wir für Sie tätig?
    Thüringen: Erfurt, Gera, Jena, Weimar, Gotha, Nordhausen, Eisenach, Suhl, Altenburg, Mühlhausen, Saalfeld, Rudolstadt, Ilmenau, Arnstadt, Sondershausen, Apolda, Sonneberg, Greiz, , Meiningen, Schmalkalden, Meiningen, Sömmerda, Leinefelde, Worbis Bayern: Aichach-Friedberg, Altötting, Amberg-Sulzbach, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kissingen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Bamberg, Bayreuth, Berchtesgaden, Cham, Coburg, Dachau, Deggendorf, Dillingen an der Donau, Dingolfing-Landau, Donau-Ries, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Freising, Freyung-Grafenau, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Haßberge, Hof, Kelheim, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Landsberg am Lech, Landshut, Lichtenfels, Lindau, Bodensee, Main-Spessart, Miesbach, Miltenberg, Mühldorf am Inn, München, Neuburg-Schrobenhausen, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Aisch, Bad Windsheim, Neustadt an der Waldnaab, Neu-Ulm, Nürnberg, Oberallgäu, Ostallgäu, Passau, Pfaffenhofen an der Ilm, Regen, Regensburg, Rhön-Grabfeld, Rosenheim, Roth, Rottal-Inn, Schwandorf, Schweinfurt, Starnberg, Straubing-Bogen, Tirschenreuth, Traunstein, Unterallgäu, Weilheim-Schongau, Weißenburg-Gunzenhausen, Wunsiedel im Fichtelgebirge, Würzburg Hessen: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Hanau, Marburg, Gießen, Fulda, Rüsselsheim, Wetzlar, Bad Homburg v.d.Höhe, Rodgau, Oberursel, Taunus, Dreieich, Bensheim, Hofheim am Taunus, Maintal, Neu-Isenburg, Langen (Hessen), Limburg a.d.Lahn, Mörfelden-Walldorf, Dietzenbach, Viernheim, Lampertheim, Bad Vilbel, Bad Nauheim, Bad Hersfeld, Kelkheim, Taunusstein, Friedberg Baden-Württemberg: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Böblingen, Bodensee, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rastatt, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Waldshut, Zollernalbkre Sachsen: Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Freiberg, Bautzen, Hoyerswerda, Pirna, Freital, Riesa, Radebeul, Meißen, Delitzsch, Limbach-Oberfrohna, Glauchau, Zittau, Werdau, Markkleeberg, Annaberg-Buchholz, Coswig, Borna, Crimmitschau, Reichenbach im Vogtland, Weißwasser/O.L., Döbeln, Auerbach/Vogtl. Sachsen-Anhalt: Halle (Saale), Magdeburg, Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt Harz, Stendal, Merseburg, Wernigerode, Schönebeck (Elbe), Weißenfels, Köthen (Anhalt), Naumburg (Saale), Zeitz, Aschersleben, Burg, Lutherstadt, Eisleben, Staßfurt, Quedlinburg, Salzwedel Deutschland: Aachen, Augsburg, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Flensburg, Frankfurt am Main, Freiburg, Fürth, Gelsenkirchen, Gera, Görlitz, Göttingen, Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Herne, Hildesheim, Ingolstadt, Jena, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Moers, Mönchengladbach, Mühlheim, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Plauen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Remscheid, Reutlingen, Rostock, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Siegen, Solingen, Stuttgart, Trier, Ulm, Wiesbaden, Wilhelmshaven, Witten, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg, Zwickau

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